§ 27 StVO
Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
(4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
(5) Der Führer des Verbands hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
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Das wäre m. W. die Rechtsgrundlage für eine CM. Interessant ist Abs. 1 Satz 2+3 so wie die Abs. 2 und 5.
Heißt für mich: nur 2 Räder nebeneinander, angemessenen Abstand für übrigen Verkehr lassen und einen Verantwortlichen bestimmen. Und ohne Verantwortlichen, dem o. g. Führer des Verbandes gibt es m. M. n. auch keine Rechtsgrundlage für eine CM.
Das ist in meinen Augen alles andere, als ein Freibrief für eine "sich rein zufällig treffende" Gruppe Radfahrer, den Verkehr einer Innenstadt mehr oder weniger bewusst still zu legen.
Im Übrigen finde ich das Video - trotz Schockeffekt - auch angemessen zum Thema.
Weihnachtliche Grüße
Rainer