Selbstgebasteltes Motorskateboard und die Polizei

Ich finde das Boost Board ganz nett. Recht leicht, da sie Brushless Motoren verwenden und Li-Ion Akkus. Ist mal wieder ein Kickstarter Projekt.
Recht ähnlich die LaGrange L1 Trucks, eine motorisierte Achse, die an jedes normale Skateboard montiertbar ist.
Witzige Idee ist auch Kickr, gibt die Kraft über einer Treibrolle auf die Skater-Räder, das System kann man wohl einfach an ein normales Skateboard drunterschnallen.
 
Ich bleib dabei - sieht alles schick aus (das Skateboard), man kann den Unsinn auch gut nachvollziehen - aber das ändert nix daran, dass es Unsinn ist, so ein Teil im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden. Und ob da Sicherheitssperren eingebaut sind wissen wir nicht (ändert auch nix an den Umständen). Auf nem Wirtschaftsweg hätte ich ihm auch anerkennend hinterher geschaut. Auf dem Marktplatz hingegen hätte ich ihn für einen ziemlich bescheuerten Vogel gehalten, der das Unglück (auch in Form der Staatsgewalt) geradezu heraus fordert.
 
Motte schrieb:
Ich bleib dabei - sieht alles schick aus (das Skateboard), man kann den Unsinn auch gut nachvollziehen - aber das ändert nix daran, dass es Unsinn ist, so ein Teil im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden. Und ob da Sicherheitssperren eingebaut sind wissen wir nicht (ändert auch nix an den Umständen). Auf nem Wirtschaftsweg hätte ich ihm auch anerkennend hinterher geschaut. Auf dem Marktplatz hingegen hätte ich ihn für einen ziemlich bescheuerten Vogel gehalten, der das Unglück (auch in Form der Staatsgewalt) geradezu heraus fordert.

Udo, darum geht es doch gar nicht.
Auf weitläufigen Uferpromenaden wie in den Videos, auf Radwegen und abseits eines ständigen Autoverkehrs aber sicher nett. Die derzeitige StVO kann dies aber nicht differenzieren. Die Rechtslage in der Schweiz und in Österreich lässt Motorisierungen einspuriger Fahrzeuge bis 250Watt wohl generell als Pedelecs gelten, also vielleicht auch entsprechend hilfsmotorisierte Skateboards. Konnte ich nicht wirklich rausbekommen.
Schade finde ich es vor allem für e-scooter/e-Tretroller, die in Deutschland nur mit Sitz zulassungsfähig sind (in Rest-Europa auch ohne). Sowie das Lex Segway, das eine ziemlich einseitige Bevorteilung dieser Einachs-Balancier-Gefährte vornimmt.
 
Pibach schrieb:
(...)
Auf weitläufigen Uferpromenaden wie in den Videos, auf Radwegen und abseits eines ständigen Autoverkehrs aber sicher nett. Die derzeitige StVO kann dies aber nicht differenzieren. Die Rechtslage in der Schweiz und in Österreich lässt Motorisierungen einspuriger Fahrzeuge bis 250Watt wohl generell als Pedelecs gelten, also vielleicht auch entsprechend hilfsmotorisierte Skateboards. Konnte ich nicht wirklich rausbekommen.
Schade finde ich es vor allem für e-scooter/e-Tretroller, die in Deutschland nur mit Sitz zulassungsfähig sind (in Rest-Europa auch ohne). Sowie das Lex Segway, das eine ziemlich einseitige Bevorteilung dieser Einachs-Balancier-Gefährte vornimmt.

Richtig
Auch in dem konkreten Fall kennen wir die genauen Umstände nicht aber von einer irgendwie gearteten konkreten Gefährdung ist nirgendwo die Rede.
Im Übrigen können wir davon ausgehen, daß die Polizei wie üblich völlig einseitig berichtet, und einen völlig unaufälligen Sachverhalt maßlos aufbauscht.
Wir sollten doch die Größenordnung im Blick behalten.
Während es z.b. bei frisierten Mofas und Mopeds um viele Kilowatt Leistung geht gehts hier um die Leistung von Handmixern oder Haushaltsnähmaschinen oder Scheibenwischermotoren.
Hier soll wohl über den "Umweg" des Plichtversicherungsgesetzes eine Straftat konstruiert werden.
Das erinnert mich an die Strafverfahren wegen Sachbeschädigung an den Volkszählungsbögen im Wert von ca, zehn Pfennigen.
Einfach grotesk.
Ich wünsche dem Studenten einen fähigen und engagierten Verteidiger.
Er hat meine vollste Sympatie.

Gruß Karsten
 
Es hat weder die Polizei noch in diesem Thread jemand unterstellt, dass konkret wer gefährdet wurde.

Ich hab mir die Freiheit genommen, zusätzlich darauf hinzuweisen, was als Folge auftritt, wenn Dritten etwas passieren sollte. Weil man das sonst gerne ausblendet. Und weil es die Erklärung für das liefert, was nun auf ihn zu kommt.

Die damit (möglicherweise - nicht zwingend) verbundene Gefahr - hat den Gesetzgeber veranlasst bestimmten Experimenten im öffentlichen Straßenverkehr über das Straßenverkehrsgesetz von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Dort ist festgelegt wann was als Fahrzeug auf die Straße darf, wann man eine Fahrerlaubnis und ob man eine KFZ - Haftpflicht benötigt. Verstöße dagegen sind keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern gleich Straftaten. Dabei spielte unser Art von Straßenverkehr - die deutsche Mentalität und unsere räumlichen Verhältnisse eine Rolle. Nicht die von Florida, der Schweiz oder den Niederlanden. Die Polizei hat da relativ wenig Ermessen - sofern sie einmal anhält.

Das Argument mit der Verhältnismäßigkeit finde ich dermaßen abgedroschen. Ich finde immer was, das noch viel schlimmer ist. Ich hoffe auch, dass der Student einen fähigen Verteidiger hat, der die Folgen möglichst gering hält. Meine Sympathie hat der Knabe für diese Glanzleistung jedoch nicht. dafür ist er 10 Jahre zu alt. Ich möchte auch morgen nicht von einem frisierten Rasenmäher auf dem Radweg im Park umgenietet werden, bei dem "nur" das Gaspedal klemmte, weil der Bastler vielleicht etwas weniger begnadet war.
 
Die groben Rahmenbedingungen sind doch allgemein bekannt.
2 voneinander unabhängige Bremsen, StVO Beleuchtung, je nach Motorisierung Zulassung, TÜV, Versicherung, Führerschein.
Insofern macht man sich halt nicht bewusst wieviele einzelne Vergehen da zusammenkommen. Die Polizei wusste es ja auch nicht, sondern muss erst das Gutachten abwarten.

Das es bei einigen Dingen zu Sondergesetzen kommt, wie bei Segway oder BMW Roller (ohne Helmpflicht), liegt eben an effektiver Lobbyarbeit und ausreichend wirtschaftlichem Interesse. Ohne das wird es eben keine Lex E-Roller geben und Tante Paula fährt eben mit einem Sitz herum.
Vielleicht ändert sich das mal im Zuge der EU Harmonisierung, aber meist wird dann nur das schärfste Gesetz für alle Länder gültig :oops:
 
Motte schrieb:
Es hat weder die Polizei noch in diesem Thread jemand unterstellt, dass konkret wer gefährdet wurde.

Der SZ-Text ist voller Übertreibungen und angedeuteter Gefährdungen. Ausserdem völlig ohne Kenntnisse über gängige e-Skateboads und Handhabungen in anderen Ländern.

Motte schrieb:
...bestimmten Experimenten im öffentlichen Straßenverkehr über das Straßenverkehrsgesetz von vornherein einen Riegel vorzuschieben.
Genau. Das hat aber das Problem, dass der Status Quo zementiert wird und sich kaum Neues entwickeln kann. Deshalb ist imho dieser Ansatz zu überdenken.

Motte schrieb:
Ich Ich möchte auch morgen nicht von einem frisierten Rasenmäher auf dem Radweg im Park umgenietet werden, bei dem "nur" das Gaspedal klemmte, weil der Bastler vielleicht etwas weniger begnadet war.

Das hat aber garnichts mit diesem vorliegenden Fall zu tun. Ist eher ein sehr merkwürdiges Prinzip einer Generalhaftung, in der jemand für alle denkbaren Mißbräuche eines Gerätes strafbar gemacht wird. Und sich alle Ängste und Unfallphobien darauf bündeln.

Muc-Falter schrieb:
liegt eben an effektiver Lobbyarbeit und ausreichend wirtschaftlichem Interesse.
Genau. Was aber offensichtlich nicht so wirklich sinnvoll ist.

Muc-Falter schrieb:
Ohne das wird es eben keine Lex E-Roller geben und Tante Paula fährt eben mit einem Sitz herum.
Ich glaube schon, dass man einiges verändern kann. Erst mal mit Aufklärung. Und dann auch über politische Aktivität.
 
Hier ein paar Infos zur Typenprüfung oder Einzelzulassung. Gilt aber nur für E-Scooter mit Sitz, da motorisierte Steh-Scooter in D gänzlich illegal sind. Der Artikel scheint auch etwas älter zu sein, vll hat sich zwischenzeitlich etwas geändert?!: http://extraenergy.org/main.php?language=de&category=information&id=157

"Nur mit einer Typenprüfung oder Einzelzulassung können die Fahrzeugpapiere ausgestellt werden. Diese benötigt der Kunde für das obligatorische Versicherungskennzeichen.

Kleine Sitz- und Steh-Scooter mit Elektromotor ... benötigen... in der EU eine Typenprüfung oder eine Einzelzulassung, damit sie auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Dies ist Angelegenheit des Herstellers oder des Importeurs.

Fahrzeug muss Sicherheitsstandards erfüllen
Sowohl für die Typenprüfung als auch für die Einzelzulassung muss das Produkt eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese sind vorwiegend sicherheitstechnischer Art.

Der deutsche TÜV führt Typenprüfung und Einzelzulassung durch"


Typenprüfung
"Nach der Erfahrung des TÜVs treten die meisten Probleme bei Bremsen, Licht, Ständer, Rückspiegel und Eletromagnetischer Verträglichkeit (EMV) auf. Elektromagnetische Verträglichkeit bedeutet, dass das Fahrzeug oder eines seiner elektrischen / elektronischen Komponenten keine elektromagnetischen Störungen verursacht oder von anderen Geräten irritiert wird. (Der Scooter darf z.B. nicht plötzlich losfahren wenn das Handy klingelt.)

Typenprüfung dauert im Idealfall einen Monat ... und kostet ca. 10.000 Euro, inklusive Vortest. Dies ist der Idealfall.

Für die Typenprüfung muss der Hersteller über ein EN/ISO 9002 Zertifikat als Fahrzeug-Hersteller verfügen"


Einzelzulassung
"Wie der Name schon sagt, muss jedes Produkt einzeln dem TÜV oder einer entsprechenden Organisation vorgeführt und zugelassen werden. Entspricht der Scooter allen Voraussetzungen kann dies innerhalb weniger Tage geschehen. Kostenpunkt: ca. 30 Euro pro Zulassung. Eine EN/ISO 9002 Zertifizierung des Herstellers ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für große Stückzahlen bietet sich die Einzelzulassung nicht an, da sehr hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand damit verbunden sind."
 
"Scuddys" scheinen ja auch ohne Sitz herumfahren zu dürfen http://www.faltradforum.de/viewtopic.php?f=58&t=3078#p32015
 
Harry schrieb:
Einzelzulassung
"Wie der Name schon sagt, muss jedes Produkt einzeln dem TÜV oder einer entsprechenden Organisation vorgeführt und zugelassen werden. Entspricht der Scooter allen Voraussetzungen kann dies innerhalb weniger Tage geschehen. Kostenpunkt: ca. 30 Euro pro Zulassung. Eine EN/ISO 9002 Zertifizierung des Herstellers ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für große Stückzahlen bietet sich die Einzelzulassung nicht an, da sehr hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand damit verbunden sind."
Obwohl sich das nicht so schwierig anhört, kenne ich keinen Fall, wo jmd ein S-Pedelec über Einzelprüfung zugelassen hätte. Da scheint es möglicherweise also "unvorhergesehene" Probleme zu geben.

Interessanter ist aber die zulassungsfreie Pedelec Klasse, also ohne diesen ganzen Aufwand. In Österreich kann man einfach einen Tretroller mit Nabenmotor betreiben. Ist dann ein Pedelec. Für ein e-Skateboard müsste das auch zutreffen (jur. Grauzone).

Bin gerade in Spanien, da fahren einige (billig) e-Scooter rum (Forca & Co), ohne Sitz und ohne Nummernschild. Scheint hier üblich zu sein.
 
Harry schrieb:
"Scuddys" scheinen ja auch ohne Sitz herumfahren zu dürfen http://www.faltradforum.de/viewtopic.php?f=58&t=3078#p32015

Weil die "mehrspurig" sind. Haben das also ganz geschickt umgangen. Diese Regelungen sind aber offenbar nicht wirklich sinnvoll.
 
Pibach schrieb:
Muc-Falter schrieb:
liegt eben an effektiver Lobbyarbeit und ausreichend wirtschaftlichem Interesse.
Genau. Was aber offensichtlich nicht so wirklich sinnvoll ist.

Du würdest doch auch gerne Lobbyarbeit für Falträder und E-Roller machen, wobei Lobbyarbeit einfach Engagement für eine Sache bedeutet... ;)

Pibach schrieb:
Muc-Falter schrieb:
Ohne das wird es eben keine Lex E-Roller geben und Tante Paula fährt eben mit einem Sitz herum.
Ich glaube schon, dass man einiges verändern kann. Erst mal mit Aufklärung. Und dann auch über politische Aktivität.

Natürlich kann man etwas verändern. Aber wieviele Interessenten gibt es denn realistisch für einen Elektroroller?

Zurück zum Skateboard. Wie will man daran zwei Bremsen montieren? (Wieviel Bremsweg hat denn ein E-Longboard mit 40-50kmh???) Manche Dinge sind eben nette Sportgeräte die auch zur Fortbewegung eingeschränkt tauglich sind, aber nicht alles muss auf die Straße. Manches ist halt auf Privatgelände besser aufgehoben.
 
Muc-Falter schrieb:
Du würdest doch auch gerne Lobbyarbeit für Falträder und E-Roller machen, wobei Lobbyarbeit einfach Engagement für eine Sache bedeutet... ;)
Eigentlich sollten Gesetze sinnvoll für die Gesellschaft sein und nicht nur für bestimmte, finanzkräftige Lobbygruppen.

Das Interesse für e-Falt-Tretroller halte ich übrigens für “beträchtlich“.

Muc-Falter schrieb:
Zurück zum Skateboard. Wie will man daran zwei Bremsen montieren?
Schau dich mal in den einschlägigen Foren um. Die haben recht ordentliche Verzögerung. Teilweise auch Bremsscheiben usw. Ist aber imho gar nicht nötig, ich fahr meinen kickscooter z.B. auch ohne Bremse, hab die nie vermisst.
Skateboards sind wegen der Knickachslenkung aber anfällig gegen Unebenheiten, halte die daher nicht für so fahrsicher wie (gelenkte) Roller. Auf glatten Oberflächen geht das aber gut.
 
Die rechtliche Lage wird hier exzellent aufgeschlüsselt. Mit überraschenden Winkelzügen, wie sich das rechtliche Risiko minimieren lässt ("Kontrahierungszwang und Annahmefiktion").
 
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