Dahon Groove

musician

New member
Hi,
mein Name ist Jost und ich bin über EBAY Kleinanzeigen auf eine Annonce eines Fahrradgeschäftes gstoßen. Dort war das DAHON GROOVE als Faltrad !!!angeboten und da mir DAHON als sehr gute Marke empfohlen wurde, habe ich es für 532.- Euro neu gekauft. Ich bin leider erst später auf dieses Forum gestoßen, denn jetzt habe ich ein Rad, bei dem man nur den Lenker umknicken kann und das ist dann immer noch ca. 80cm hoch und knapp über 1,30m lang und paßt nicht mal in meinen Kofferraum und im Zug kann ich es auch nicht als einfaches Gepäck mitnehmen. Frage an die Spezialisten hier. Darf man mir sowas als Faltrad verkaufen, kann ich es zurückgeben ? Ich hatte der verkäuferin am Telefon genau erklärt worum es mir ging und sie hätte mir doch sagen müssen, daß dieses Rad sich eben nicht falten läßt. Das mit dem Knick-Lenker bringt doch nur ein paar Zentimeter in der Höhe. Ich hatte noch nie ein Faltrad und fühle mich komplett über den Tisch gezogen, denn das Rad ist völlig wertlos für mich. (Übrigens sind noch fette Schrammen im Rahmen, da die verpackung völlig unzureichend war.
 
Pibach schrieb:
Gibt es die Anzeige noch? Link?


Erstmal vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten, das ist prima hier. Ja, es steht noch drin unter:

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/faltrad-dahon-groove/107939303-220-1396?ref=search
 
Na das ist eindeutig gewerblich, also einfach zurückgeben.

Ein richtiges Faltrad ist das nicht, wird auch "Semi Folding Bike" bezeichnet. Dahon hat das wieder vom Markt genommen, obwohl das ganz cool ist. Immerhin ist es vollgefedert und recht stabil. Mit dem Faltlenker wird es sehr flach/dünn und passt so gut in den Wohnungsflur. Für viele reicht das schon. Preislich geht das ok, entspricht etwa dem "Marktwert", zu erkennen z.B. an dieser vergleichbaren ebay Aution.

Ich glaube man kann das für Reisen an der Schwinge/Dämpfer auseinanderschrauben und so koffertauglich zerlegen. Ist aber entsprechend umständlich.
 
Das Modell kannte ich noch nicht. Find ich ziemlich cool. Sieht aus wie das alte Jetstream. Der Dämpfer lässt sich sehr einfach lösen, vll. kann man den Hinterbau dann unterfalten?
 
Harry schrieb:
Das Modell kannte ich noch nicht. Find ich ziemlich cool. Sieht aus wie das alte Jetstream. Der Dämpfer lässt sich sehr einfach lösen, vll. kann man den Hinterbau dann unterfalten?

Das Groove ist identisch zum alten Jetstream, nur eben ohne Zentralgelenk. Damit etwas stabiler und leichter.
Unterfalten geht soweit ich weiß leider nicht, dafür sitzt das Gelenk etwas zu hoch, daher muss man es leider eben zerlegen.
Aber das müsstest Du an Deinem leicht mal checken können.
Das fand ich seinerzeit als das rauskam schon sehr schade. Man hätte die Hinterschwinge nur ein wenig anwinkeln müssen, damit die unterfalten kann.
Ist aber typisch Dahon, wird halt nicht ganz zu Ende gedacht.
Kann auch sein, dass da irgendwelche Patente bzw. Markenrechtlichen Geschichten dagegen sprechen, das würde es erklären.
 
Sehe ich das richtig, daß ich 14 Tage nach der Zustellung das Rad zurückgeben kann, denn erst da waren ja für mich die Mängel erkennbar ?
 
Pibach schrieb:
Das Groove ist identisch zum alten Jetstream, nur eben ohne Zentralgelenk.
Ja, fast. Das Unterrohr ist scheinbar auch etwas länger, dadurch auch nochmal stabiler. Aber das Weglassen des Faltgelenks macht es natürlich erst recht stabil. Hätte Interesse an solch einem Rahmen (ohne Hinterradschwinge) für mein altes Jetstream. Vll. findet man ja sowas in der Bucht. Wo wurde dieses Modell verkauft, USA, China,..?

@musician: Rückgaberecht innerhalb 14, ohne Begründung -> Fernabsatz
 
musician schrieb:
Sehe ich das richtig, daß ich 14 Tage nach der Zustellung das Rad zurückgeben kann, denn erst da waren ja für mich die Mängel erkennbar ?

Ja.
Wobei das auch ohne "Mängel" geht.
Einfach Nichtgefallen reicht.
Du darfst es aber nur soweit "benutzen" wie zur "Prüfung" des Gefallens erforderlich ist.
Der Händler kann eine Wiedereinstellungsgebühr verlangen, falls ihm Schaden durch diese Prüfung entsteht.
 
Ich denke auch daß die Rückgabe kein Problem darstellen sollte, müsste ja auch eine Rechnung enthalten sein. Allerdings verstehe ich nicht recht wie man ein Fahrrad einfach so kauft ohne sich vorher informiert zu haben, so billig war es ja nun auch nicht ;-) Das Modell wurde wohl 2006 eingestellt, die Faltmaße sind 15 x 79 x 155 cm, dafür wiegt das gute Stück anscheinend nur 12,2 kg laut Liste.
 
Konnte das Rad zurückgeben, was allerdings noch sehr ärgerlich ablief, denn das Rad war ordentlich beschädigt. Sie hatten beim Transport die Räder ausgebaut und nicht fixiert. Letzten Endes bin ich auf ca 70 Euro Transportkosten sitzen geblieben. Habe mir jetzt ein Edelweiss R3 gekauft, auf das ich hier im Forum gestoßen bin. Ist noch ganz neu, aber fährt sich sehr angenehm.
 
musician schrieb:
Sehe ich das richtig, daß ich 14 Tage nach der Zustellung das Rad zurückgeben kann, denn erst da waren ja für mich die Mängel erkennbar ?

Binnen 14 Tagen, ja. Das erste Mal etwas online bestellt? Von Mängeln würde ich aber lieber nicht anfangen. Erst einmal ist das für das Widerrufsrecht unerheblich. Zum anderen ist es kein Mangel, wenn es nicht so faltet, wie du es dir vorgestellt hast. Die Schrammen natürlich schon.

Ich würde ja doch als erstes mal den Verkäufer anrufen und von dem "Mißverständnis" berichten. Die Anzeige,die du verlinkt hast, ist ja nun weg, insofern ist nicht mehr nachvollziehbar, was dort zu welchen Konditionen angeboten wurde.

Hendrik
 
Zurück
Oben