Zauberfaltrad
New member
Meine Erfahrungen waren bisher positiv, auch wenn ich noch nicht so oft einen Falter dabei hatte. 
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Danke für den Hinweis.Motte schrieb:Dann lass ich mal dem Juristen in mir den Vortritt:
Rechtsgrundlage – aktuelle Beförderungsbedingung der Bahn für den Fernverkehr:
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2019/mdb_298408_befrderungsbedingungen_der_db_ag_-_stand_09_09_2019.pdf
(...)
Meine bislang ja auch. Und das waren viele Fahrten mit der Bahn. Ich denke, das wird auch die absolute Ausnahme bleiben.Zauberfaltrad schrieb:Meine Erfahrungen waren bisher positiv ...
Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.
Die fahren dann ja auch im Tarifgebiet (Subunternehmer?) der DB. Dann müssten auch die Beförderungsbedingungen der DB gelten.gerk schrieb:In den Bestimmungen für die ÖBB-Nachtzüge in Deutschland habe ich übrigens diese Einschränkung nicht gefunden.
Ch.Bacca schrieb:Die fahren dann ja auch im Tarifgebiet (Subunternehmer?) der DB. Dann müssten auch die Beförderungsbedingungen der DB gelten.gerk schrieb:In den Bestimmungen für die ÖBB-Nachtzüge in Deutschland habe ich übrigens diese Einschränkung nicht gefunden.
…
Radla schrieb:Aussser ein Brompton wird dann ja kaum noch erlaubt sein, selbst mein Uno wäre zu gross.
Gibts da nicht auch Einschränkungen wie bei der DB, die ja noch Traglasten zulässt:
Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.
Is ja lästig! Nicht nur, dass im Nah- und Regionalverkehr jede Klitsche ihr eigenes Süppchen kocht, sondern auch noch im Fernverkehr.gerk schrieb:... Da die DB aber keine Nachtzüge mehr führen wollte, werden die ÖBB-Nachtzüge „nightjet“ von der „ÖBB-Personenverkehr AG“ betrieben (so wie es etwa auch im Nahverkehr andere Betreiber neben der DB gibt). Somit gelten da nicht die Tarif- und Beförderungsbedingungen der DB sondern jene der ÖBB ...
Großartig!gerk schrieb:... Ich hab mal den Wunsch, auch eine Ausnahme für Falträder zu schaffen, an die ÖBB geschrieben. ...