(Auch) ich bin ein Berliner (Bromptonfahrer)

DLISTE

New member
Hallo. Seit gut einer Woche habe ich ein Brompton M2LD. Ein paar Tage zuvor ging mein Auto für 300,00 an einen Verwerter. Da ich am Rand von Berlin wohne und nur eine Busverbindung habe (U- und S-Bahn sind 10 km entfernt), dient das Rad zunächst als Zubringer. Die mitgekaufte Hülle lege ich nur locker über das Rad. Falls ein Fahrer oder Kontrolleur eine Ganzverpackung fordert, habe ich sie zur Hand. Auf den Gepäckträger habe ich bewusst verzichtet, weil der Transport von Notwendigstem besser im Rucksack mitfährt. Beim Falten (ich nenne es (trotz allem) Klappen), geht es mit Rucksack leichter und schneller. Bisher war ich mit einem Klapprad der 400,00-Klasse (SRAM 3-Gang) unterwegs. Das gefiel mir gut. Ich hab bloß nie eine Tasche zum Verstauen im Bus gefunden.

Das Brompton fährt sich allerdings viel besser. Ich kann nicht erklären warum. Der Radstand allein kann es nicht sein. Von Tag zu Tag fahre ich damit mehr Kilometer. Am Sonntag kam ich damit in Schöneweide (Kunst am Spree-Knie) an. Leute, die mich kennen, wissen, dass ich in Kladow (an der Havel) wohne. Wie das Verhältnis Bus:Bahn:Rad war, habe ich aber nicht verraten.

Nachdem ich einige Kommentare gelesen habe, gehe ich davon aus, dass ich hier gut unterwegs und aufgehoben bin ...
 
Hi,

müsst Ihr in Berlin das Faltrad verpacken?
Bei uns in München reicht es zu falten.... (und das auch nur in der Stoßverkehrszeit)

lg
 
1) wenn es (in Berlin) gefaltet und verpackt ist, darf man es im Bus mitnehmen.
2) wenn es (in Berlin) gefaltet und verpackt ist, muss man in Bus, U- und S-Bahn sowie Tram nichts dafür bezahlen.

Radmitnahme in S- und U-Bahn sowie Tram kostet 1,10 (Kurzstrecke) bis 20,00 (Gesamtnetz/Monatskarte).

Ein Busfahrer hat mir mal gesagt, dass man verpackt auch einen Kleiderschrank umsonst mitnehmen kann.
 
Muc-Falter schrieb:
müsst Ihr in Berlin das Faltrad verpacken?
Bei uns in München reicht es zu falten.... (und das auch nur in der Stoßverkehrszeit)
Es gibt dazu keine offizielle Regelung für den Berliner Verbund. Man ist im Zweifelsfall also auf die Gutwilligkeit des Kontrolleti angewiesen.
S-Bahn ist üblicherweise an die Bedingungen der Bahn gekoppelt, wäre also auch unverpackt kostenlos, das ist aber auch nicht verbindlich. Mit einem Hinweis auf die Beförderungsbedingungen der DB ist es aber üblicher Weise getan.

De Facto ist es bisher weder in S- noch U-Bahn zu einem "Problem" gekommen, Diskussionen hatte ich aber schon. In der U-Bahn können die deutlich hartnäckiger sein als in der S-Ban, siehe oben. Ich kann aber eine deutliche Entspannung der Faltrad-Situation beobachten in den letzen Jahren.

Speziell mit den Busfahrern gab es in den letzten Jahren stetige Entwickung. Noch vor ein paar Jahren wäre man mit einem unverpackten Faltrad gar nicht in den Bus reingekommen - grundsätzlich waren keine Fahrräder erlaubt. Inzwischen macht der Fahrer einem teilweise sogar die Mitteltür auf. Ist aber auch hier nichts verbindlich geregelt. Selten kommt es zu Diskussionen. Und ich hab es auch schon erlebt, dass man nicht mitgenommen wird - wenn der Busfahrer sehr schlechte Laune hat.
 
Bei uns in München sind Fahrräder bis 20 Zoll grundsätzlich kostenlos. Werden eben als Kinderräder angesehen :lol:
Gefaltet werden müssen sie nur in U und S Bahnen zu den Hauptverkehrszeiten, in denen Fahrradmitnahme verboten ist.
Zusätzlich falten immer in Bussen und Trambahnen. Bei Bussen würde ich sogar verpacken, da sind die Fahre Alleinherrscher die auch gerne ihre Macht (einige wenige) ausüben.... Gerade deshalb habe ich mich jetzt ja auch für ein Brompton entschieden...
 
Bei den ganzen Musikanten in den Berliner U- und S- Bahnen erst recht ein Grund Dir die Mitfahrt zu verweigern :lol: :lol: :lol:
 
@Lennox: Nur eine Korrektur - ein Kurzstrecken-Ticket gilt nicht für das Fahrrad, man braucht ein Fahrrad-Ticket, macht 1,60 Euro (AB) je Strecke :)
 
warp33 schrieb:
@Lennox: Nur eine Korrektur - ein Kurzstrecken-Ticket gilt nicht für das Fahrrad, man braucht ein Fahrrad-Ticket, macht 1,60 Euro (AB) je Strecke :)

bvg.de

Kurzstrecke Fahrrad Berlin
1,10
Einzelfahrschein Fahrrad Berlin AB
1,60
Einzelfahrschein Fahrrad Berlin BC
1,90
Einzelfahrschein Fahrrad Berlin ABC
2,20
Einzelfahrschein Fahrrad VBB-Gesamtnetz
3,10
Tageskarte Fahrrad Berlin AB
4,60
Tageskarte Fahrrad Berlin BC
5,00
Tageskarte Fahrrad Berlin ABC
5,20
Tageskarte Fahrrad VBB-Gesamtnetz
6,00
Monatskarte Fahrrad Berlin AB
9,80
Monatskarte Fahrrad Berlin ABC
12,10
Monatskarte Fahrrad VBB-Gesamtnetz
20,00
 
Wie sind die denn die Beförderungsbedingungen und -kosten in Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt O/M, Köln, Zuerich, Leipzig, Stuttgart, Karlsruhe, Augsburg, Aachen, Dresden, Wiesbaden, Kiel, Saarbrücken etc. pp.?
 
Wie sind die denn die Beförderungsbedingungen in.......

Vergiss es :roll:

Immer dann, wenn es um Länderregelungen und Räume der Verkehrsverbünde geht, gibt es allenfalls Momentaufnahmen. Weil sich ständig irgendwo was ändert. Welcher Tarif genau gilt, hängt dann von der gewählten Verbindung, dem Verkehrsmittel (Bus/S-Bahn/RE oder RB) - eventuell auch noch von der tariflichen Lage des Startbahnhofs ab.

Ich hatte mal die Idee, das hier als Gemeinschaftswerk einzustellen. Weil Faltradfahrer ja häufig im ÖPNV unterwegs sind. Bei den reinen Beförderungsbedingungen geht das. Aber bei den Tarifen ist das mit vertretbarem Aufwand nicht aktuell zu halten. Allein der VRR ändert so jedes Halbjahr seine Tarifbedingungen. Und er kommuniziert das nicht. Man muss es selbst aufarbeiten und nachhalten.
 
Mitstreiter,

wie heißt es in den Beförderungsbedingungen unter § 11 Beförderung von Sachen:

"Vollständig zusammengeklappte Fahrräder sowie Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller (mit einem
maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) gelten als Handgepäck."


http://www.bvg.de/index.php/de/3813/name/Befoerderungsbedingungen.html
 
Sorry! lch hab das PDF runtergeladen. Bei der von Dir zitierten Passage (auf Seite 15) bleibt für mich die Frage, ob sich die genannte Felgengröße (12,5 Zoll) auf alle davor aufgezählten Geräte bezieht. Dann nähmlich könnte es mit fast allen Falträdern ggf Probleme geben.
 
Das bezieht sich m.E. nur auf die Kleinkinderräder und Roller. Sonst wäre der Satzbau ein anderer.

Macht auch Sinn, weil die nicht zwingend faltbar sind, gibt es (für Jedermann leicht feststellbare) Beschränkungen in der Größe über das Reifenformat. Wobei die Angabe in Zoll ein eigener Gesetzesverstoß der BVG ist :lol:
 
Ich habe Patrick gebeten, meinen Usernamen zu ändern. Von Lennox zu DLISTE. Mein Enkel Lennox hat sich beschwert:p
Gr. Dietmar Liste
 
Zurück
Oben