Ganz ehrlich?
Mir sind bislang nur sehr wenige Polizisten begegnet, welche die besonderen Verkehrsregeln für Radfahrer oder die vorschriftsmäßige Ausstattung per StVZO kannten. Die bekommen das in der Ausbildung mehrheitlich auch nicht beigebracht. Und sind ansonsten junge autoorientierte Menschen wie die Mehrzahl der Bevölkerung auch.
Auch Polizisten sind häufig davon überzeugt, dass Rennräder keine Reflektoren bräuchten und sitzen dem Gerücht auf, dass lizenzierte Mitglieder von Radsportvereinen bei Trainingsfahrten von der Radwegenutzungspflicht befreit seien - was beides falsch ist.
Ich hab das mit dem Batterielicht, anfangs als ich um 2001 mein Batavus Faltrad (aus den NL) gekauft habe, auch nicht glauben wollen - dass man sich als Radhersteller die Mühe macht vorne einen Generator dran zu basteln um hinten dann doch ein Batterielämpchen einzusetzen. Selbst wenn ich alle Regeln kenne, dann würde ich bei einem Nabendynamo, ohne diese Erfahrung, auch automatisch annehmen, dass dieser auch das Rücklicht speist.
Davon ab, sind Polizisten im Regelfall schon zufrieden wenn es vorne und hinten ausreichend leuchtet.
Die Regeln selbst haben sich aber nicht geändert. Nur Rennräder bis 11 Kg dürfen mit Batterielämpchen rumsausen. Die müsste der Fahrer aber ständig (betriebsbereit) mitführen.
Gruß
Udo