Wir haben ja grad im September eine beachtliche Änderung der StVO gehabt. In dem Sektor ändert die Politik ganz ungern etwas.
Der § 67 StVZO erlaubt den Fahrern eines Rennrades (nicht eines Sportgerätes) lediglich auf eine fest angebaute Beleuchtungsanlage verzichten zu dürfen. Alles andere an Reflektoren muss dran sein. Und (theoretisch) muss man dann eine betriebsbereite Batteriebeleuchtung mit sich rumschleppen.
Aus dieser Regel heraus haben sich die dollsten Gerüchte entwickelt. In NRW gab es mal eine (natürlich nur in NRW geltende) Verordnung, dass Lizenzfahrer mit ihrem (Renn) Gerät Trainingsfahrten unternehmen dürften. (also ohne Lametta und Licht) Bundesweit leiteten daraus alle möglichen Radsportverbände für ihre Mitglieder das Recht ab, künftig von der Radwegebenutzungspflicht befreit zu sein, nebeneinander fahren zu dürfen und auf die Reflektoren und Beleuchtung verzichten zu können. Davon war so natürlich nie die Rede. Schon eine Tüte Brötchen oder Alltagskleidung hätten aus der Trainingsfahrt (theoretisch) eine Freizeitfahrt gemacht, so dass die Verordnung im Ernstfall gar nicht gegriffen hätte. Und in Hessen, Hamburg, Berlin oder anderen Bundesländern gab es so eine Verordnung nie.
Wenn man sich (vor Gericht) zankt, dann wird der Richter wohl mangels Definition des Begriffes Rennrad gucken, was der Gesetzgeber (damals in grauer Vorzeit) regeln wollte.
Das wird auf ein klassisches Rennrad ohne jedes Anbauteil herauslaufen, mit dem eben ausschließlich Rennen auf Asphalt gefahren werden. Denn nur denen wollte man das Aufschlitzen der geklebten dünnen Reifen mit den seinerzeit üblichen Seitenläufer Dynamos ersparen.
Gott sei Dank spielt das im Alltag (den wenigen Polizeikontrollen) keine Rolle. Die sind im Normalfall froh, wenn überhaupt Licht dran ist. Ich würde auch mal behaupten, dass die meisten Polizisten bei den speziellen Vorschriften für Radfahrer genau so wenig Bescheid wissen wie die Radler selbst.
Es sind ja in der Mehrzahl Männer zwischen 20 und 45 Jahren - die fahren überwiegend Auto und fahren selten im Alltag mit dem Rad. In ihrem Dienstalltag kommen Radfahrer bei der Polizei auch nur als Randgruppe vor.
Ob die Batterielichter bei uns jemals offiziell erlaubt werden, weiß ich nicht, glaube ich eher nicht. Ich fürchte, dass "der Gesetzgeber" uns Radler so wahrnimmt, wie wir uns in der Masse auch zeigen; als nicht besonders ernst zu nehmende Verkehrsteilnehmer, die man stets "zu ihrem Glück zwingen muss". Mit dem Radl benimmt man sich halt oft so, wie man es sich eine Stunde später als Autofahrer niemals trauen würde. Und dann wird wohl befürchtet, dass die Mehrheit zwar eine Leuchte dran hat, aber die Batterien mal wieder vergessen. Guckt nur mal, wie viele Räder mit ihren Vorderlampen den Mond oder die Felge anstarren. Den Besitzern ist es offensichtlich egal.
Damit einher geht dann die Ansicht das man Menschen, denen die funktionierende aktive Beleuchtung egal ist, nicht von der Pflicht erlösen will, durch allerlei fest montierte Reflektoren erkennbar zu sein.
Wie gesagt, Anwesende natürlich ausgenommen. Bei den grundsätzlichen Erwägungen spielt der engagierte Radler, der sein Rad in Schuss hält, kaum eine Rolle - weil er im Alltag auch nur eine Minderheit darstellt.